AGB - Grabpflege Mäder

1. Allgemeines

Alle Angebote auf den Internetseiten der Fa. Grabpflege-Mäder gelten solange der Vorrat reicht. Änderungen behalten wir uns vor.  Wir bieten folgende Waren an:  Dies sind Grabvasen, Grablaterernen, Topf in Topf-System, Kerzen und Zubehör sowie Dienstleistungen rund um Ihr Grab.  Alle Preise im Handel sind incl.  der ges. Mwst.  Grabpflege & Grabpflegepauschale und Auftragsarbeiten sind zzgl. (zuzüglich)  ges. MwSt. Alle angebotenen Waren können in unserem Ladengeschäft in Hagen - siehe Impressum, gekauft werden. Verkaufsartikel (Handelswaren) sind incl. MwSt.

2. Maße

Maße sind ca. Angaben. Wir behalten uns Änderungen an Form, Farbe, Materialbeschaffenheit, Größe und Aussehen vor.

2a. Bestellung/Auftragserteilung

Eine Bestellung kann schriftlich oder  per E-mail erfolgen. Die Zahlung geht per Vorkasse. Sie können uns unter dieser ( E-mail info@grabpflege-maeder.deerreichenGlasscheiben die aufgrund von Maßen angefertigt wurden, die der Kunde uns mitgeteilt hat, werden nicht zurückgenommen und sind vom Umtausch ausgeschlossen. Ebenso alle auf Kundenwunsch angefertigten Waren - Grabvasen / Grablaternen mit Sockel die nicht standardmäßig zum Verkaufsprogramm gehören.

3. Rückgabe bei Mangel

Bei Mängeln wird die Ware entweder umgetauscht, nachgebessert ( mid. zwei Versuche), repariert  oder preislich erstattet. Bei allen Waren, Dienstleistungen und sonstigen Aufträgen gilt: Mängel sind uns unverzüglich anzuzeigen**, ein Umtauschrecht endet nach 14 Tagen. Die Anzeige von Mängeln erfolgt entweder per E-mail, eingeschr.-Brief oder Fax. Bei telefonischer Anzeige benötigen wir umgehend eine schriftliche Anzeige vom Kunden.  **Bei Arbeiten auf dem Friedhof innerhalb von 48 Std.  Auf Reparaturarbeiten gelten  3  Monate Garantie.

4. Angebot und Auftragsannahme

Unsere Internetseiten stellen ein unverbindliches Angebot dar, es gilt solange Vorrat reicht. Nimmt der Kunde dieses Angebot an, so benötigen wir eine, für uns, verbindliche Bestellung. Eigentumsvorbehalt:  Die Ware bleibt bis zur Bezahlung unser Eigentum.   Wir behalten uns Zwischenverkauf  vor, falls keine konkrete Bestellung  vorliegt.  Reservierungszeiten der Ware, bei Bestellung über unser Ladengeschäft, betragen 2 Werktage. Bei Reparaturaufträgen von Grablampen, Grabvasen und Grabschalen gelten die AGB des Reparaturauftrages, die dem Kunden mit Abschluss ( Auftragserteilung ) ausgehändigt werden.

5. Gießdienst ( Inhalt der Pauschalpflege ) - Grabpflegepauschale

Der Gießdienst wird vom 15.07. - 31.08.  einmal wöchentlich ausgeführt mit jeweils 1 - 1,5 Kannen pro 10-15 lt. Wasser pro Beet. Bei großer Hitze und / oder längerer Trockenheit, weisen wir darauf hin, dass die Gießpflege nur zur Notversorgung der Pflanzung mit Wasser zu betrachten ist. Wir installieren daher ein Wasserspeichersystem auf Ihrer Ruhestätte.  Unser Gießdienst erstreckt sich ausschließlich auf die angegebenen Gießintervalle von 10 - 15 ltr. Wasser pro Beet und Woche. Schadensersatz leisten wir nicht bei Vertrocknungsschäden von gepflanzten Beetpflanzen  in Ihrer Grabpflegepauschale bei extremer Hitze. Gegossen wird nur das/die  Beet/Beete, die von uns gepflanzt wurden im Rahmen der Grabpflegepauschale. Neuanlagen sind nicht in der Grabpflegepauschale erfasst und werden nicht gegossen. Ferner keine Anpflanzungen, die der Kunde pflanzt. Mit der Bezahlung der Rechnung und dem damit entstandenen Vertrag vom 01.03.-30.11. eines Jahres, stimmen Sie der Installation unseres Wasserspeichersystem zu. 

6. Pflege der Ruhestätte

Wir pflegen im Turnus von 18 - 21 Tagen Ihre Ruhestätte. Ein Anspruch auf kürzere Intervalle der Pflege besteht nicht.

7.  Mängel ( Bereich Grabpflege )

Mängel an ausgeführten Arbeiten wie: ( Grabpflege, Pflanzungen, Gewächsschnitte, Hebungen, Rekultivierungen & sonstigen Arbeiten ) sind uns unverzüglich anzuzeigen innerhalb von 48 Std. nach Auftragserledigung. Bei Hebungen/Auffüllarbeiten besteht keine Reklamationspflicht, falls nach kurzer Zeit ein weiteres Absenken der Ruhestätte eintritt. Da wir nicht die Beschaffenheit in zwei Meter Tiefe erfassen können. Hebungen sind Wiederherstellungsarbeiten im oberen Erdbereich.

8. Anpflanzungen

Alle neu angepflanzten Dauergewächse und sonstige Gewächse werden von uns nicht gegossen nach Neuanlagen oder sonstigen Neupflanzungen. Wir leisten bei Vertrocknung keinen Ersatz. Dafür haben wir einen speziellen Gießdienst, den Sie gegen Entgelt bekommen können.

9. Zupflanzungen bei bestehender Grabpflege

Alle Zupflanzungen vom Kunden ( Beetpflanzen, Dauergewächse, Bäume, Hecken & Sträucher ect..) werden nicht von uns gegossen. Diese Pflanzungen fallen nicht unter die Grabpflegepauschale.

10. Kostenvoranschlag

Gern senden wir unseren Kunden einen Kostenvoranschlag für div. Arbeiten an Ihrer Ruhestätte zu. Bei Kostenvoranschlägen ohne Festpreisgarantie, können Zusatzkosten noch darüber hinaus entstehen.

Garantieren wir einen Festpreis, so ist dieser Preis für 4 Wochen verbindlich.

11. Grabpflege ( Grundpflege & Grabpflegepauschale )

Bei der Grabpflege gelten die angegebenen Leistungen auf der Internetseite ( Grundpflege bzw. Grabpflegepauschale ).

12. Datenschutzverordnung

Der Kunde erkennt die neue EU-Datenschutzverordnung an. Die bei uns gespeicherten Daten, werden nicht an dritte Personen weitergegeben. Eine Verarbeitung findet nur im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden statt. Der Kunde hat Anspruch auf Einsicht seiner, bei uns,  gespeicherten Daten. Falls aus steuerlichen Gründen eine Aufbewahrungsfrist besteht, werden diese Daten im Rahmen der gesetzlichen Fristen, gespeichert. Ansonsten werden nach Beendigung der Geschäftsbeziehung alle Daten gelöscht. Der Kunde akzeptiert diesen Punkt, falls es zu einem Vertrag im Bereich Dienstleistung, Grabpflege und oder sonstiger geschäftlicher Beziehung kommt.

13. Kündigung der Geschäftsbeziehung

Wünscht der Kunde keine weitere Grabpflege nach Erhalt der Jahrespflegerechnung, besteht keine Verpflichtung zur Zahlung mehr. Unserer Rechnungen gehen ab 03.01 an unsere  Kundschaft mit  Zahlungsziel 28.02. Wir bitten unsere Kundschaft, falls diese keine weiteren Geschäftsbeziehungen mehr wünscht, uns telefonisch, schriftlich oder per Mail mitzuteilen, dass die Geschäftsbeziehung erloschen ist.  

Wir gehen davon aus, dass der Kunde sofern er keine Nachricht an uns sendet, die die Grabpflege als erloschen bezeichnet, wir aufgrund der bestehenden Geschäftsbeziehung im Frühjahr anfangen zu pflegen und pflanzen. Erhalten wir eine Kündigung nach dem Rechnungsziel und haben mit den  Arbeiten bereits begonnen, stellen wir die bis zum Kündigungseingang geleisteten Arbeiten dem Kunden in Rechnung. Ein Anspruch auf das Wasserspeichersystem, welches auf Ihrer Ruhestätte eingebracht wird, besteht nicht. Es handelt sich um ein Leihgabe an den Kunden  bis zur Beendigung der Geschäftsbeziehung und ist unser Eigentum.

13 a. Vorzeitige Kündigung der Grabpflege im Zeitraum vom 01.03. bis 30.11.                (Außerordentliche Kündigung)

Kündigt der Kunde die Grabpflege so erhält er den nicht erbrachten  Anteil  von Leistungen der Grabpflege per Verrechnungsscheck zurück. Dies bezieht sich auf die Grundpflege sowie die Grabpflegepauschale.   Bei der Grabpflegepauschale wird jedoch die Kosten  zur unterjährigen Entfernung des Wasserspeichers in Rechnung gestellt.       

Diese Kosten begründen sich wie folgt:  Bei Entfernung des Wasserspeichersystems im laufenden Jahr ist dieses bepflanzt, da wir den Urzustand (Erdbeet) wieder herstellen, werden die von uns gepflanzten Pflanzen  ausgepflanzt und wieder ins Erdbeet eingepflanzt, erneut gedüngt, erneut mit Schneckenkorn/Hasenschreck bestreut, erneut angegossen, mit Resterde aufgefüllt (Differenz Wasserspeicher), erneut mit Pinie bestreut um eine saubere Wiederherstellung zu erlangen. Diese Material.- und Lohnkosten werden von uns in Abzug gebracht und vom Restguthaben des Kunden abgezogen. Die Verrechnung findet aufgrund der außerordentlichen Umgestaltung des Beetes statt. 

Kosten für:    1 Topf in Topf-System        2 TiT - Systeme         3 TiT - System   

                        33,95 € ***                           59,93 € ***                 89,46 € ***

*** netto Preise o. ges. MwSt.

14. Gehölzschnitte und Gewächsschnitte

Gehölz.- & Gewächsschnitte werden von uns nach Ermessen ausgeführt und zu Zeiten die wir für gegeben halten. In großer Hitze oder längerer Sonneneinstrahlung, können wir keine Gewächse schneiden, da der Stress für die Pflanzen zu groß wäre. Ebenso sind Heckenschnitte in der Brutphase nicht gegeben, es sei denn es handelt sich um deine Hecke die erkennen lässt, dass keine Tiere brüten oder nisten. Sind Gewächse vertrocknet oder im Bereich der 100 cm Höhe und müssen entfernt werden, erfolgt dies für den Kunden kostenlos und ohne Benachrichtigung.  Ab 100 cm Höhe erstellen wir einen Kostenvoranschlag oder einen Festpreis zur Entfernung der Gewächse, falls dies erforderlich sein sollte. Eine Entfernung, ohne vorherige Absprache mit dem Kunden, erfolgt nicht.


Stand   01/2024
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